Grundsätzlich sind Schäden durch folgende Ursachen NICHT versichert:
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Vorsatz
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Geldstrafen und Bußgelder
Je nach gewähltem Tarif ist es möglich, dass diese Gefahren bzw. Schäden in ihrem individuellen Angebot eingeschlossen sind:
- Schäden durch deliktunfähige Personen
- Gefälligkeitsschäden
- Mietsachschäden an beweglichen Sachen
- Haftpflichtansprüche mitversicherter Personen untereinander
- Neuwertentschädigung
- Photovoltaikanlagen inkl. der Einspeisung
- Verlust von fremden privaten und beruflichen Schlüsseln
- Gebrauch bestimmter Luft- und Wasserfahrzeuge
- Selbständige, gewerbliche Nebentätigkeiten