Wie aus dem Nichts…

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Haftpflichtversicherung und Rechtsschutzversicherung – Zwei wichtige Begleiter

Eine Haftpflichtversicherung sollte jede Privatperson haben. Denn wer ist schon gewappnet, wenn man plötzlich anderen Personen, Gegenständen oder Gebäuden Schaden zufügt?

Mit der Rechtsschutzversicherung verhält es sich ähnlich. In vielen Fällen kann diese von großem Vorteil sein.

Das Prinzip Privathaftpflicht

Die Privathaftpflicht greift bei Schäden, die Sie Privatpersonen und deren Eigentum zufügen. Am anschaulichsten zu erklären ist diese Versicherung mit ein paarklassischen Beispielen:

  • Die achtlos weggeworfene Zigarette

Ein Passant wirft achtlos eine Zigarette in den Wald und entfacht damit einen Waldbrand. Umfangreiche Löscharbeiten der örtlichen Feuerwehren sind infolgedessen notwendig. Der Passant muss nicht nur für diese Kosten aufkommen, sondern ist auch für die Kostenübernahme der Wiederaufforstung des Waldesverpflichtet.

Die Schadenshöhe beläuft sich auf geschätzte 47.000 Euro.

  • Zu schnell mit den Inlineskates

Ein Inlineskater fährt mit hohem Tempo seine täglichen Runden um den See. Die Joggerin, die den Weg kreuzt, bemerkt er zu spät. Beim Zusammenstoß bricht sich die Joggerin das Handgelenk und prellt sich das Knie. Sie macht Schmerzensgeld und Verdienstausfall geltend. Zusammen mit den Regressforderungen der Krankenkasse für die Behandlungskosten wird die Schadenshöhe auf rund 15.000 Euro geschätzt.

Für wen ist die Privathaftpflichtversicherung?

Ob Single oder Familie, ob Freizeitsportler oder Besitzer eines Einfamilienhauses - mit einer Privathaftpflichtversicherung schützen Sie die, die ihnen am Herzen liegen.

Damit Sie im Falle eines Missgeschicks nicht mit ihrem Privatvermögen haften.

Neben dem Versicherungsnehmer können folgende Personen mitversichert werden:

  • Ehepartner oder Partner, die in einer eheähnlichen Gemeinschaft zusammenleben

  • Kinder, Volljährige, unverheiratete Kinder in häuslicher Gemeinschaft

  • Eltern / Großeltern in häuslicher Gemeinschaft

  • Vorübergehend in den Haushalt eingegliederte Personen, wie z. B. Au-pairs

Was zahlt die Privathaftpflichtversicherung NICHT?

Grundsätzlich sind Schäden durch folgende Ursachen NICHT versichert:

  • Vorsatz

  • Geldstrafen und Bußgelder

Je nach gewähltem Tarif ist es möglich, dass diese Gefahren bzw. Schäden in ihrem individuellen Angebot eingeschlossen sind:

  • Schäden durch deliktunfähige Personen
  • Gefälligkeitsschäden
  • Mietsachschäden an beweglichen Sachen
  • Haftpflichtansprüche mitversicherter Personen untereinander
  • Neuwertentschädigung
  • Photovoltaikanlagen inkl. der Einspeisung
  • Verlust von fremden privaten und beruflichen Schlüsseln
  • Gebrauch bestimmter Luft- und Wasserfahrzeuge
  • Selbständige, gewerbliche Nebentätigkeiten

Rechtsschutzversicherung – Die besten Freinde!

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Wir wollen nicht den Teufel an die Wand malen, aber Rechtsstreit kam schon in den besten Familien vor.

Im Alltag kann es schnell zu Situationen kommen, in denen der Weg zu einem Anwalt notwendig wird. Ein eventuell daraus resultierender Rechtsstreit wird meistens sehr teuer.

Mit einer Rechtsschutzversicherung trifft man Vorsorge für die finanziellen Folgen. Sie übernimmt die Kosten der Rechtsanwälte und auch die des Gerichts und der Zeugen. Wer will schon auf sein gutes Recht verzichten, nur weil er es sich vielleicht nicht leisten kann?

Sichern Sie sich ab, damit Sie, im Falle eines Rechtsstreits, nicht auf den enormen Kosten sitzenbleiben.

Welche Leistungen sind u.a. versicherbar?

Je nach vereinbartem Deckungsumfang kann Folgendes versichert werden:

  • Privat- und Berufs-Rechtsschutz
  • Rechtsschutz für Eigentümer, Mieter und Vermieter von Wohnungen und Grundstücken
  • Verkehrs-Rechtsschutz
  • Fahrer-Rechtsschutz
  • Erweiterter Straf-Rechtsschutz

Soweit vereinbart sind folgende Leistungsarten im Deckungsumfang enthalten:

  • Schadensersatz-Rechtsschutz

  • Rechtsschutz im Vertrags- und Sachenrecht

  • Steuer-Rechtsschutz

  • Sozialgerichts-Rechtsschutz

  • Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz

  • Straf-Rechtsschutz

  • Verwaltungs-Rechtsschutz

  • Disziplinar- und Standes-Rechtsschutz

  • Opfer-Rechtsschutz

  • Beratungs-Rechtsschutz (verschiedene Bereiche)

  • Mediations-Rechtsschutz (verschiedene Bereiche und Umfänge)

 

Welche Leistungen sind u.a. NICHT versicherbar?

  • Baurechtsstreitigkeiten (Streit wegen Baumängeln, Kauf von Bauland, Streitigkeiten mit dem Architekten)

  • Streitigkeiten aus dem Bereich des Familien-, Lebenspartnerschafts- und Erbrechtes. Zum Teil wird eine Erstberatung bezahlt, wenn diese tatsächlich unbedingt nötig ist.

  • Streitigkeiten vor internationalen Gerichtshöfen

  • Streitigkeiten des Versicherungsnehmers und mitversicherten Personen untereinander

  • Vorsätzlich begangene Straftaten

  • Kollektives Arbeitsrecht: Streit um Mitbestimmung oder betriebliche Regelungen des Arbeitgebers.

Einzelne dieser Punkte können gegebenenfalls über besondere RS-Bausteine gesondert versichert werden.

Welche Versicherungen sind noch zu empfehlen?

Neben den wichtigsten Versicherungen, der Haftpflichtversicherung und der Rechtsschutzversicherung, gibt es noch weitere wichtige Versicherungen, die ihnen das Leben sorgenfreier machen.

Berufshaftpflichtversicherung – gehört meine Berufsgruppe dazu?

Einige Tätigkeitsfelder und auch Berufsgruppen, die berufsbedingt ein hohes Risiko eingehen, sind sogar gesetzlich dazu verpflichtet, eine Berufshaftpflichtversicherung abzuschließen.

Denn hier können durch Beratungs- oder Behandlungsfehler große Schäden und Folgeschäden entstehen, die mit enorm hohen Kosten verbunden sind.

Schützen Sie ihr Unternehmen oder ihr Tätigkeitsfeld unter anderem vor existenzgefährdenden Schadenersatzforderungen.

Rufen Sie an! Wir kommen gerne vorbei, in Kiel und im Großraum Kiel. Kontakt

Tierhalterhaftpflichtversicherung – Schmusekatze oder doch wilder Stubentiger?

tierhalterhaftpflichtversicherung giraffe im zimmer bricht durch die zimmerdecke durch

Wenn aus der kleinen Schmusekatze ein ausgewachsener Tiger wird oder der Hund plötzlich doch mal etwas fester zubeißt.

Wir wollen es nicht hoffen, dennoch kommen diese Fälle vor, denn Tiere sind unberechenbar und können ein großes Loch in ihren Geldbeutel reißen.

Mit einer günstigen Tierhalterhaftpflichtversicherung können Sie sich vor Schadenersatzansprüchen schützen.

Ob Hund, Katze oder Maus. Hier erfahren Sie mehr.

Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung – Besitz braucht Verantwortung

Ob die eigenen vier Wände oder das vermietete Wohngebäude. Als Besitzer einer Immobilie müssen Sie vorsorgen. Machen Sie ihre Immobilie wortwörtlich verkehrssicher, damit andere Menschen keinen Schaden erleiden. Generell ist dies in einer guten privaten Haftpflichtversicherung impliziert.

Sollte das nicht der Fall sein, empfehlen wir vor allem bei vermieteten Wohnungen rechtzeitig eine Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung abzuschließen.

Noch Fragen? Wir haben die Lösung:

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